Rechtsgebiet
Deliktsrecht
Im Deliktsrecht geht es um Schäden, Haftung und die Frage, wer für einen entstandenen Nachteil rechtlich einstehen muss.
Worum es in diesem Bereich häufig geht
Deliktsrechtliche Ansprüche entstehen, wenn jemand rechtswidrig einen Schaden verursacht. Das kann Personen-, Sach- oder Vermögensschäden betreffen.
Wir prüfen, ob eine Haftung besteht, welche Ansprüche geltend gemacht werden können und welche Beweise erforderlich sind. Dabei geht es häufig um Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Kommunikation mit Versicherungen.
Ziel ist eine klare Einschätzung, ob und wie Ansprüche durchgesetzt oder unberechtigte Forderungen abgewehrt werden können.
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