Kosten
Transparenz von Anfang an.
Wir sprechen Kosten offen an. Sie sollen wissen, worauf Sie sich einlassen und welche Schritte sinnvoll sind.
Prozesskosten grob einschätzen
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten können Sie mit einem Prozesskostenrechner eine erste grobe Einschätzung erhalten. Dazu geben Sie dort den Streitwert ein. Das Ergebnis ersetzt keine persönliche Kostenauskunft, gibt aber eine gute Orientierung.
Kurze erste Fragen: Erstberatung
Wenn Sie zunächst nur eine erste rechtliche Einschätzung möchten, handelt es sich regelmäßig um eine Erstberatung. Für Verbraucher ist die Vergütung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer pro Beratung begrenzt.
In der Erstberatung besprechen wir, was rechtlich möglich ist, welche Risiken bestehen und ob weitere Schritte wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.
Wenn es weitergeht
Außergerichtliche Tätigkeit
Wir können für Sie schreiben, verhandeln und versuchen, eine Lösung ohne Gericht zu erreichen. Die Kosten richten sich häufig nach dem Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit.
Gerichtliche Tätigkeit
Wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird, entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Der Prozesskostenrechner kann hierfür eine erste Orientierung geben.
Finanzielle Bedürftigkeit
Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, staatliche Hilfe zu erhalten. Das kann zum Beispiel Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe sein.
Die passenden Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich. Bitte füllen Sie die Unterlagen möglichst vollständig aus und bringen Sie Nachweise zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen mit.
