Kosten

Transparenz von Anfang an.

Wir sprechen Kosten offen an. Sie sollen wissen, worauf Sie sich einlassen und welche Schritte sinnvoll sind.

Prozesskosten grob einschätzen

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten können Sie mit einem Prozesskostenrechner eine erste grobe Einschätzung erhalten. Dazu geben Sie dort den Streitwert ein. Das Ergebnis ersetzt keine persönliche Kostenauskunft, gibt aber eine gute Orientierung.

Kurze erste Fragen: Erstberatung

Wenn Sie zunächst nur eine erste rechtliche Einschätzung möchten, handelt es sich regelmäßig um eine Erstberatung. Für Verbraucher ist die Vergütung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer pro Beratung begrenzt.

In der Erstberatung besprechen wir, was rechtlich möglich ist, welche Risiken bestehen und ob weitere Schritte wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.

Wenn es weitergeht

Außergerichtliche Tätigkeit

Wir können für Sie schreiben, verhandeln und versuchen, eine Lösung ohne Gericht zu erreichen. Die Kosten richten sich häufig nach dem Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit.

Gerichtliche Tätigkeit

Wenn ein Gerichtsverfahren notwendig wird, entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Der Prozesskostenrechner kann hierfür eine erste Orientierung geben.

Finanzielle Bedürftigkeit

Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, staatliche Hilfe zu erhalten. Das kann zum Beispiel Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe sein.

Die passenden Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich. Bitte füllen Sie die Unterlagen möglichst vollständig aus und bringen Sie Nachweise zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen mit.

So läuft es praktisch ab

1Anliegen schildernWir hören zu und ordnen Ihr Problem rechtlich ein.
2Kosten besprechenWir erklären, welche Kosten bei weiteren Schritten entstehen können.
3EntscheidenSie entscheiden auf dieser Grundlage, ob und wie wir tätig werden sollen.

Auch über die Erstberatung hinaus klären wir transparent, welche Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit entstehen können. Uns ist wichtig, dass Sie eine verständliche Einschätzung erhalten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

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