Kosten

Transparenz von Anfang an.

Uns ist wichtig, dass Mandantinnen und Mandanten wissen, worauf sie sich einlassen und welche Kosten auf sie zukommen können.

Erstberatung

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sind per Gesetz für Verbraucher auf einen Betrag von maximal 190,- Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer pro Erstberatung begrenzt.

Ob dieser Betrag erreicht wird, hängt von der Komplexität des Einzelfalles ab. Eine Erstberatung kann daher auch günstiger ausfallen. Das tatsächliche Maß Ihres Problems und der zur Beantwortung Ihrer Fragen erforderliche Aufwand können jedoch frühestens im persönlichen Gespräch seriös eingeschätzt werden.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Sollte sich bei dem ersten Beratungsgespräch herausstellen, dass ein weiteres außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen sinnvoll oder erforderlich erscheint, berechnen sich die Anwaltskosten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Grundsätzlich entsteht die außergerichtlich anfallende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG bereits mit Übergabe von Unterlagen, sofern diese eingehender geprüft werden sollen. Die entstehenden Kosten für anwaltliches Tätigwerden, auch für Beratungstätigkeit, hängen dann regelmäßig vom jeweiligen Streitwert ab.

Rechtsanwälte Kreißl & Kollegen rechnen grundsätzlich über den Streitwert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den dortigen Grundsätzen ab. In Ausnahmefällen kann eine Stundenhonorarvereinbarung in Betracht kommen. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und wird im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs mit der Mandantin oder dem Mandanten besprochen.

Prozesskostenrechner

Für eine erste Orientierung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten kann ein Prozesskostenrechner hilfreich sein. Auf der Internetseite www.rvg-rechner.de können Sie den entsprechenden Streitwert in das dort vorgesehene Feld eintragen und so eine Prognose der möglicherweise entstehenden Kosten erhalten.

Eine solche Berechnung ersetzt keine anwaltliche Kostenaufklärung im konkreten Mandat, kann aber vorab eine grobe Einschätzung ermöglichen.

Zum Prozesskostenrechner

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, empfehlen wir, sich möglichst bereits vor weitergehender Kontaktaufnahme selbst als Versicherungsnehmer bei der Rechtsschutzversicherung zu erkundigen und eine Deckungszusage einzuholen. Dies kann je nach Anliegen eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder eine gerichtliche Vertretung betreffen.

Die Vorlage einer entsprechenden Kostenübernahmeerklärung durch die eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung ermöglicht eine rasche Mandatsübernahme und schafft zugleich Klarheit über die Kostentragung.

Aufgrund bedauerlicher Erfahrungswerte in der Vergangenheit ist unsere Kanzlei dazu übergegangen, Mandantinnen und Mandanten mit diesem Schritt selbst zu beauftragen. So besteht für beide Seiten frühzeitig Klarheit und Missverständnisse über die Kostenübernahme können vermieden werden.

Offene Kostenaufklärung

Unabhängig von einer Rechtsschutzversicherung stehen wir bei einer neuen Mandatierung selbstverständlich für eine transparente Erläuterung der voraussichtlichen Kosten zur Verfügung.

Wir möchten, dass Sie wissen, welche Schritte sinnvoll sind, welche Kosten entstehen können und welche wirtschaftlichen Risiken mit einer weiteren Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung verbunden sein können.