Rechtsgebiet
Öffentliches Baurecht
Beim öffentlichen Baurecht stehen Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Nachbarrechte und behördliche Vorgaben im Mittelpunkt.
Worum es in diesem Bereich häufig geht
Das öffentliche Baurecht betrifft die Frage, ob und wie ein Bauvorhaben genehmigt werden kann. Häufig geht es um Baugenehmigungen, Bauvorbescheide, Nutzungsänderungen, Abstandsflächen, Nachbarbeteiligung oder behördliche Auflagen.
Wir prüfen Bescheide, Pläne und Schriftverkehr mit der Behörde. Dabei ist entscheidend, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welche Einwendungen oder Ansprüche tatsächlich tragfähig sind.
Bei Konflikten mit Baubehörden oder Nachbarn beraten wir zu außergerichtlichen Lösungen und vertreten Ihre Interessen, wenn erforderlich, auch im gerichtlichen Verfahren.
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Vereinbaren Sie einen Termin oder schildern Sie uns kurz, worum es geht.
